Anti-Doping
Wir alle GEMEINSAM GEGEN DOPING
Der Deutsche Golf Verband e.V. (DGV) hat sich in seiner Satzung und seiner Anti-Doping- Ordnung zur aktiven Bekämpfung des Dopings verpflichtet. Hierzu gehören auch die Umsetzung der Anti-Doping Bestimmungen der NADA (Nationale Anti-Doping Agentur) und WADA (World Anti-Doping Agency). Der Welt Anti-Doping Code (WADA-Code) ist Bestandteil des von Regierung, DOSB (Deutscher Olympische Sportbund), NADA sowie DGV angenommenen Welt Anti-Doping Programms mit folgenden Zielsetzungen:
Der Sport erbringt für die Stabilisierung der Wohlfahrt der Gesellschaft gerade angesichts eines beschleunigten sozialen Wandels unverzichtbare Leistungen. Die Grundwerte des Sports – insbesondere dem Grundsatz der Chancengleichheit –, die Gesundheit der Athleten und das Ansehen des Sports in der Öffentlichkeit sind zu schützen. Doping ist mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen, um die pädagogische Vorbildfunktion des Sports zu erhalten und das Grundrecht der Athleten auf Teilnahme an einem dopingfreien Sport zu gewährleisten.
Diese Zielsetzung unterstützt der Hamburger GC im vollen Umfang und hat diesen Grundsatz auch in seiner Athletenvereinbarung aufgenommen, die jeder Athlet ab der AK 14 unterschreiben muss. Darin bestätigt der Athlet u.a. folgendes:
Der Athlet bestätigt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen, bei ihm verbotene Methoden zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen des WADA bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA.
Der Athlet des Jugendmannschaftskaders hält sich an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.